Nutzungsordnung Bogenparcours
im Jägertal der 
Ysenburger Bogenschützen  

Tagesgebühr:

Erwachsene und Jugend ab 15 Jahren 12€ Schüler und Jugend ab 8 Jahre bis einschl. 14 Jahre 5€ Schüler und Kinder unter 8 Jahre kostenlos.

Die Nutzung des Parcours ist an folgenden Tagen möglich:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Sonntag, jeweis von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang 

Die nachstehende Schießstand -und Parcoursordnung ist für die kombinierte Feuerwaffen- und Bogenschützenparcours „Jägertal“ in Büdingen verbindlich.  Diese Schießstandordnung ist auf der Schießstätte für jeden Benutzer sichtbar auszuhängen und damit bekannt zu geben. Es handelt sich um eine Privatanlage auf Privatgelände, das nur nach vorheriger Anmeldung beim örtlich anwesenden Schießleiter betreten werden darf.

Mit ihrer Anmeldung zum Schießen erkennen die Benutzer der Schießstätte die Bedingungen dieser Schießstandordnung und die Parcoursregeln an.

Zugelassen sind alle Bogenklassen, außer COMPOUND und Bögen mit einem Zuggewicht über 60#.

Camouflage-Kleidung ist untersagt.

Erlaubt sind nur Pfeile mit Feld- oder Scheibenspitzen. Jagdspitzen und Armbrüste sind verboten.

Der Verein behält sich vor jeden Benutzer der gegen die Parcoursregeln verstößt vom Parcours zu verweisen. Während des Schießbetriebes ist die rote Warnflagge am Tor zu hissen. 

1. Öffnungs- und Benutzungszeiten: Es gibt getrennte Öffnungs- und Benutzungszeiten für das Schießen mit Feuerwaffen und mit Bögen. Diese Zeiten sind einzuhalten und werden durch Aushang oder im Internet bekannt gegeben. Außerhalb dieser Zeiten ist die Benutzung der Anlage verboten.

 2. Anmeldung und Versicherung Jeder Nutzer - ob Mitglied oder Gastschütze - hat sich vor dem Betreten des Schießgeländes anzumelden und mit Angaben zu seiner Person ins Schießbuch einzutragen. Er erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

Die Benutzungsgebühr ist bei der Eintragung in das Schießbuch zu entrichten. Der Parcours kann mehrmals am Tag genutzt werden (Tagesgebühr). Die Nutzung des Bogenparcours ist nur Vereinsmitgliedern oder Gastschützen in Begleitung eines Vereinsmitgliedes gestattet. Jeder Schütze bestätigt durch seinen Eintrag ins Schießbuch, dass er eine private Haftpflichtversicherung welche die Ausübung des Bogenschiesssports umfasst besitzt.

Jeder Schütze haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Minderjährigen ist die Nutzung des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Der Erziehungsberechtigte oder Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen.

Alkoholgenuss vor und während des Schießens ist nicht gestattet. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich!

Für Verletzungen und Schäden übernehmen die Betreiber, sowie der Grundstückseigentümer keine Haftung.

3. Aufsicht Jedes Schießen ist unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson durchzuführen. Der Parcoursaufsicht obliegt die Einhaltung der Nutzungsordnung, damit die im Gelände Anwesen- den durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen. Wenn es zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, kann die Aufsicht das Schießen oder den Aufenthalt im Parcours untersagen. Die Benutzer der Bogensportanlage haben die Anordnungen der Standaufsichten bzw. des Schießleiters zu befolgen. Personen, die entgegen Anordnungen der Aufsicht handeln und gegen Vorschriften verstoßen, oder durch ihr Verhalten (insbesondere gegenüber Schützen und Standaufsichten) den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können mit sofortiger Wirkung von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.

4. Fußgänger- und Fahrzeugverkehr Wege bzw. Straßen, die zu den Schießständen führen, die Anfahrt zu den Parkplätzen und die Abfahrt von diesen, müssen freigehalten werden. Die Benutzung der Wege, Straßen und Pfade erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Aufenthalt auf der Schießstätte und dem Parcoursgelände Lärmen, Schreien, Pfeifen und lautes Rufen ist untersagt. Müll ist einzusammeln. Rauchen ist im Wald verboten. Die Benutzung der Anlage ist nur bei Tageslicht erlaubt. In der Dämmerung ist der Parcours zu verlassen.

Hunde sind an der Leine zu führen. Wenn sie durch ihr Verhalten den Schießbetrieb stören, sind sie von der Anlage fernzuhalten. An der Parcoursanmeldung befindet sich eine Karte, in die der Verlauf des Parcours eingezeichnet ist. Die Laufrichtung durch den Parcours ist mit Schildern gekennzeichnet und ist einzuhalten. Die gekennzeichneten Wege dürfen auf keinen Fall verlassen werden.

Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und nur aus der Richtung der dafür vorgesehenen Abschusspflöcke geschossen werden. Der Schütze verpflichtet sich, nur dann zu schießen, wenn er sich von einer freien Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt hat.

Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spannvorgang darf nicht über der Zieloberkante erfolgen. Minderjährigen ist die Nutzung des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Der Erziehungsberechtigte oder die bevollmächtigte Person muss sich beim Schießen des Minderjährigen in unmittelbarer Nähe befinden um bei Fehlverhalten direkt eingreifen zu können. Alkoholgenuss vor und während des Schießens ist nicht gestattet. Jedes Ziel darf mit maximal drei Pfeilen beschossen werden.

Vor dem Betreten des Gefahrenbereiches z.B. zum Zurückholen der Pfeile ist das Schießen einzustellen. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern, Reitern und Radfahrern und allen an- deren Personen, die sich auf oder in der Nähe des Parcoursgeländes befinden, geboten.

Bei Arbeiten auf dem Gelände sind die Ziele gesperrt und dürfen nicht beschossen werden.